Heute mal etwas in eigener Sache 🙂
Bei der vergangen Gesetzesverabschiedung zum BAföG (Juni 2010) hatten die SPD / Grünen einen Gesetzesentwurf eingereicht, der unter anderem vorsah Sprachnachweise für Auslandssemester komplett abzuschaffen. Er wurde leider abgelehnt.
Dieser Gesetzesentwurf basierte auf einem Vorschlag des Nationalen Normenkontrollrates und einer Stellungnahme des Bundesrates.
Ich habe damit dieser Gesetzesentwurf doch noch angehört wird, eine E-Petition beim Deutschen Bundestag online gestellt.
Link hier:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=12707
Bevor nun die Frage kommt:“Warum, Sprachnachweise für Auslandssemester sind doch Sinnvoll?“, eine kurze Erklärung.
Studenten und Schüler, die an einer deutschen Hochschule oder Schule eingeschrieben sind, benötigen bei Auslandssemestern einen Sprachnachweis über die Landessprache der organisierenden Hochschule um eine Unterstützung nach dem BAföG zu erhalten.
Das kann heißen, man studiert ursprünglich in Deutschland, die Partnerhochschule in Norwegen organisiert das Auslandssemester in Argentinien. Um nun Unterstützung gemäß BAföG zu erhalten, muss man nun Norwegisch lernen, obwohl man in Argentinien studiert, wo die Landesprache Spanisch ist, die Unterrichtssprache aber Englisch und man nie einen Fuß auf norwegischen Boden setzt.
Wer gerade im Wirtschaftbereich kein Auslandssemester vorweisen kann, landet meist sofort bei den aussortierten Bewerbern.
Die wenigen Auslandsplätze die Hochschulseitig vorhanden sind, werden i.d.R. an Studenten mit sehr guten Noten vergeben, die meist schon eine Stipendien Förderung bekommen. Der Rest hat nun nur noch die Möglichkeit über private Anbieter einen Auslandsaufenthalt zu machen, z.B. über Kultur Studier.
BAföG Empfänger haben es hier wesentlich schwieriger und werden somit systematisch benachteiligt. Nicht nur bei der Vergabe der Auslandssemester, sondern auch durch die fehlende Erfahrung später beim Berufseinstieg.
Man könnte jetzt natürlich sagen, dann muss man das halt anpassen, damit nur die Unterrichtssprache zählt. Aber wenn man bedenkt, das ein Auslands-BAföG Antrag durchschnittlich 6 Monate zur Bearbeitung braucht, ist es viel sinnvoller diesen Wasserkopf gleich von vornherein zu beschneiden.
Bitte zeichnet die Petition mit, damit wenigstens diese äußerst unsinnige Hürde aus dem Weg geräumt wird und verbreitet die Informationen weiter.
Vielen Dank!